Alltagsbegleitung – Unterstützung, die wirklich entlastet.

Wir setzen genau dort an, wo das Leben stattfindet: bei der Haushaltsführung, dem wöchentlichen Einkauf, notwendigen Botengängen oder der Pflege sozialer Kontakte.

Das Netzwerk Rhein-Maas stellt Ihnen qualifiziertes Personal zur Seite – passend zu Ihrer Lebenssituation, ob zu Hause, im Betreuten Wohnen oder im Familienhaushalt.

Unser Ziel ist es, die Teilhabe am Alltag zu erhalten und dabei Ihre Angehörigen dauerhaft zu entlasten.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich.

Sie erreichen uns unter:
Standort Goch 02823-868 97 80
Standort Moers 02841-657 4001

Was wir Ihnen anbieten

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung beim Reinigen und Aufräumen der Wohnung, beim Fenster putzen und auch beim Bügeln und Waschen
  • Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen, kulturellen Veranstaltungen und z.B. Friedhofsbesuchen, etc.
  • Gemeinsames Einkaufen
  • Gemeinsames Kochen und/oder Backen
  • Gemeinsame Spaziergänge
  • Gemeinsames Spielen und sich unterhalten
  • Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen
  • Unterstützung in Familien mit Kindern
  • Unterstützung auch für alleinstehende Mütter und Väter
  • Gartenarbeit (derzeit nur in Goch möglich) – die entstehenden Kosten müssten von Ihnen selbst getragen werden, rufen Sie uns gerne dazu an!

Wer Anspruch hat und wie wir zusammenkommen

  • Die zu betreuende Person muss einen anerkannten Pflegegrad haben.
  • Es gibt für Pflegebedürftige die Möglichkeit, die Alltagsbetreuung im Rahmen des Entlastungsbetrages (alle Pflegebedürftige), der Verhinderungspflege (Pflegegrade 2 bis 5) oder der kombinierten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Pflegegrade 2 bis 5) abzurechnen.
  • Grundsätzlich dürfen Sie selbst oder Ihre Angehörige uns jederzeit kontaktieren.

Wer die Kosten trägt

  • Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro.
  • Bei der Verhinderungspflege ist ein Kostenzuschuss von 1.685 Euro pro Jahr möglich.
  • Seit dem 01. Juli 2025 werden die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege zusammengelegt. Somit kann jährlich ein Betrag von bis zu 3.539 Euro in Anspruch genommen werden.
  • Menschen ohne Pflegebedürftigkeit können die Dienste einer Betreuungsassistenz auch in Anspruch nehmen, müssen für die anfallenden Kosten jedoch grundsätzlich selbst aufkommen.
  • Alle Kosten für eine Alltagsbegleitung, die Sie nicht erstattet bekommen, können Sie steuerlich als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ bei der Steuererklärung geltend machen.

Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Anträge!

Hauptstandort Goch

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08.00 – 14.00 Uhr