Lassen Sie uns Ihnen hier kurz erklären was uns auchmacht und was wir für Sie tun können.
Erfahren Sie wie Sie ganz einfach mit uns in Kontakt treten können.
Erfahren Sie welche Personengruppen anspruchsberechtigt sind um unsere Leitungen in Anspruch zu nehmen.
Erfahren Sie mehr über finanzielle Unterstützung und generelle Kosten die auf Sie zukommen
Erfahren Sie mehr über das Ausfüllen der Verordnung
Der Begriff „Palliativ“ ist vom lateinischen Wort für „Mantel“ (Pallium) abgeleitet. Die Palliativversorgung kümmert sich ganzheitlich um den Menschen mit seiner fortgeschrittenen, nicht mehr heilbaren Erkrankung und seiner letzten Lebenszeit. Dabei stehen die Würde der Betroffenen, das Lindern von unerträglichem Leid und die Verbesserung ihrer Lebensqualität an erster Stelle.
Rufen Sie uns einfach an.
Jeder Bürger hat gesetzlichen Anspruch auf „Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung“ – SAPV zu Hause oder in beschützenden Einrichtungen wie Seniorenheimen, Betreutem Wohnen, Wohngruppen und auch stationären Hospizen.
Alle unsere Leistungen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Für privatversicherte Patienten helfen wir gerne bei der Klärung der Kostenübernahme vor der Betreuung.
Ausfüllhilfe zur SAPV-Verordnung – Muster Nr. 63“ finden Sie hier